Befragungsauftrag

Das Statistische Amt führt im Auftrag der Regierung regelmässig Bevölkerungsbefragungen durch. Zusätzlich kann es Befragungen im Auftrag von Dienststellen durchführen.

Neben den regelmässigen, im Statistikgesetz verankerten Bevölkerungsbefragungen, kann das Statistische Amt bei Bedarf weitere Befragungen durchführen, wenn eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Diese gehören nicht zum Grundauftrag des Statistischen Amtes und werden dem Auftraggeber gemäss Gebührenverordnung in Rechnung gestellt.

Das Statistische Amt kann beispielsweise im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten nach Bedarf ausgewählte natürliche und juristische Personen zu den Auswirkungen dieser Projekte befragen. Solche «Stadtteilbefragungen» finden in der Regel begleitend zu Stadtteil-Monitorings statt, um die quantitativen Daten durch qualitative Bewertungen zu ergänzen.

Aktuell unterhält das Statistische Amt im Auftrag der Kantons- und Stadtentwicklung zu Monitoringzwecken zwei Kennzahlensets:

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