Häufig gestellte Fragen

Woher kennen Sie meine Adresse?

Die Stichprobe wird aus dem Einwohnerregister des Kantons Basel-Stadt gezogen. Ihre Adresse und Personalien werden nur für den Versand des Anschreibens und allfällige Erinnerungsschreiben verwendet. Ihre Antworten werden nur anonymisiert, d.h. getrennt von Name und Adresse, ausgewertet.

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Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

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Wie steht es um Datenschutz und Anonymität?

Um die Fragebogen möglichst kurz zu halten, kann das Statistische Amt Angaben über die befragten Personen und ihren Haushalt direkt aus kantonalen Registern übernehmen. Auf diese Weise müssen weniger Fragen beantwortet werden. Für die kantonalen Befragungen können folgende Angaben aus dem Bevölkerungs- und dem Gebäude- und Wohnungsregister entnommen werden:

Angaben aus dem Bevölkerungsregister:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Verwandtschaftsbeziehungen
  • Wohnort
  • Haushaltszusammensetzung
     

Angaben aus dem Gebäude- und Wohnungsregister:

  • Anzahl Zimmer
  • Anzahl Quadratmeter
  • Art der Liegenschaft
  • Lage der Liegenschaft

Den Mitarbeitenden des Statistischen Amts ist es zu keinem Zeitpunkt der Bearbeitung möglich, gleichzeitig die Angaben aus dem Fragebogen und den Registern zu sehen.

Alle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Resultate werden in zusammengefasster Form dargestellt, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

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Kann geprüft werden, wer schon geantwortet hat?

Ja. Über den Zugangsschlüssel ist es möglich zu prüfen, wer schon geantwortet hat oder nicht. Ihre Adresse und Personalien werden nur für den Versand des Anschreibens und allfällige Erinnerungsschreiben verwendet.

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Kann geprüft werden, wer welche Antworten gegeben hat?

Nein. Die Antworten werden anonymisiert, d.h. getrennt von Name und Adresse ausgewertet.

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Auf welcher rechtlicher Basis darf der Kanton Befragungen durchführen?

Das Statistische Amt dokumentiert den Zustand und die Entwicklung des Kantons Basel-Stadt. Wo immer möglich, werden dazu bereits vorhandene Datenbestände der Verwaltung verwendet. In Ergänzung dazu kann das Statistische Amt Befragungen durchführen. Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die öffentliche Statistik.

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Wie kann ich meine Adresse sperren, damit ich nicht mehr befragt werde?

Ihre Adresse wurde vom Statistischen Amt Basel-Stadt nach dem Zufallsprinzip aus dem Einwohnerregister des Kantons Basel-Stadt gezogen. Falls Sie für zukünftige Befragungen nicht mehr kontaktiert werden möchten, müssten Sie Ihre Adresse bei den Bevölkerungsdiensten (Einwohneramt) des Kantons Basel-Stadt (E-Mail: bdm@jsd.bs.ch; Tel: 061 267 70 60) sperren lassen.

Eine Sperrung bewirkt allerdings, dass andere Leute (z. B. alte Schulfreunde, die ein Klassentreffen organisieren wollen, etc.) die Adresse bei den Einwohnerdiensten nicht mehr erhalten. Ihre Adresse wird nach einer Sperrung nur noch in dringenden amtlichen Angelegenheiten (z. B. Betreibung) weitergegeben.

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Können Unbefugte im Internet auf meine Daten zugreifen?

Das Statistische Amt verwendet ein spezielles Verschlüsselungsverfahren (mit SSL-Zertifizierung) wie es auch beim Internetbanking eingesetzt wird. Es gewährleistet damit die Sicherheit sämtlicher auf seinem Server gespeicherten Daten.

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Wo finde ich den Zugangsschlüssel zur Onlinebefragung?

Den Zugangsschlüssel finden Sie auf dem Deckblatt des schriftlichen Fragebogens. Mit Link und Zugangsschlüssel gelangen Sie direkt zu Befragung.

Falls Sie den Zugangsschlüssel nicht mehr wissen oder finden, können Sie per E-Mail an befragungen@bs.ch oder unter der Telefonnummer 061 267 87 10 einen neuen Zugangsschlüssel bestellen.

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Kann ich einzelne Fragen auslassen?

Die Befragung ist freiwillig und es besteht kein Antwortzwang. Wenn jemand eine Frage nicht beantworten möchte oder eine Frage nicht versteht, kann sie ausgelassen werden.

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Kann ich Antworten bei einer Onlinebefragung wieder ändern?

Die Angaben in der Befragung können bis zum Schluss jederzeit geändert werden, auch auf vorherigen Seiten.

Um sich innerhalb der Umfrage nach vorne oder zurück zu bewegen, dürfen nicht die Buttons des Browsers verwendet werden, sondern nur die Schaltflächen des Befragungstools.

Ist eine Antwort einmal angeklickt, kann die Frage aus technischen Gründen nicht mehr auf einen «leeren Zustand» zurückgebracht werden.

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Wenn ich beim Ausfüllen des Onlinefragebogens unterbrochen werde, kann ich dann die Befragung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen?

Ja, es ist möglich, eine zwischengespeicherte, noch nicht abgesendete Umfrage zu unterbrechen und von unterschiedlichen Geräten aus wieder zu laden. Sobald Sie auf eine neue Seite gehen, werden Ihre Antworten gespeichert, und Sie können die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Sie können die Befragung durch Anklicken des Buttons «Später fortfahren» jederzeit unterbrechen, Ihre Antworten bleiben gespeichert.

Um später am gleichen Ort im Fragebogen fortfahren zu können, werden Sie aufgefordert, einen Benutzernamen (Pseudonym), eine E-Mail-Adresse und ein Passwort festzulegen. Das Befragungstool sendet Ihnen automatisch eine E-Mail mit einem neuen Link, der Sie direkt zum Punkt im Fragebogen leitet, an dem Sie aufgehört hatten.

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Gibt es den Fragebogen auch auf Englisch, Französisch oder Italienisch?

Der Fragebogen ist nur auf Deutsch erhältlich.

Für Fragen steht das Befragungsteam des Statistischen Amtes unter der Telefonnummer 061 267 87 10 oder per E-Mail unter befragungen@bs.ch zur Verfügung. Die Mitarbeitenden halten sich an die geltenden Datenschutzrichtlinien.