Unstrukturierter Text

Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie hier Inhaber, Teilhaber oder Nutzniesser von Geschäftsbetrieben sind, wenn sie hier Betriebsstätten unterhalten, und wenn sie hier an Grundstücken Eigentum oder Nutzniessung haben oder andere dingliche Rechte besitzen. Im Weiteren sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland dem Kanton Basel-Stadt wirtschaftlich zugehörig, wenn sie hier eine Erwerbstätigkeit ausüben, als Mitglieder der Verwaltung oder Geschäftsführung von hiesigen juristischen Personen oder Betriebsstätten Entschädigungen oder andere Vergütungen beziehen, wenn sie Hypothekargläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch hiesige Grundstücke sichergestellt sind, wenn sie Pensionen oder andere Leistungen erhalten, die aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem hiesigen Arbeitgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet werden, wenn sie Leistungen aus hiesigen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge erhalten, und wenn sie für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Transport auf der Strasse Lohn von einem hiesigen Arbeitgeber oder einer hiesigen Betriebsstätte erhalten.

Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf die Teile des Einkommens und Vermögens, für die eine Steuerpflicht im Kanton Basel-Stadt besteht. Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens und Vermögens im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig sind, entrichten die Steuern nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht.