Strukturierter Text

Auch Personen, die nicht in Basel wohnen oder arbeiten können steuerpflichtig sein. Eine Steuerpflicht kann sich durch wirtschaftliche Zugehörigkeit oder den Bezug von Pesionen ergeben. Der Steuersatz richtet sich jeweils nach dem gesamten Einkommen.

Steuerpflicht aufgrund von wirtschaftlicher Zugehörigkeit

Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie:

  • hier Inhaber, Teilhaber oder Nutzniesser von Geschäftsbetrieben sind
  • hier Betriebsstätten unterhalten
  • hier an Grundstücken Eigentum oder Nutzniessung haben
  • andere dingliche Rechte besitzen.

Steuerpflicht von natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland

Im Weiteren sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland dem Kanton Basel-Stadt wirtschaftlich zugehörig, wenn sie:

  • hier eine Erwerbstätigkeit ausüben
  • als Mitglieder der Verwaltung oder Geschäftsführung von hiesigen juristischen Personen oder Betriebsstätten Entschädigungen oder andere Vergütungen beziehen
  • Hypothekargläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch hiesige Grundstücke sichergestellt sind
  • Pensionen oder andere Leistungen erhalten, die aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem hiesigen Arbeitgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet werden
  • Leistungen aus hiesigen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge erhalten
  • für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Transport auf der Strasse Lohn von einem hiesigen Arbeitgeber oder einer hiesigen Betriebsstätte erhalten

Zu versteuerndes Einkommen und Steuersatz

Was muss versteuert werden?

  • Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf die Teile des Einkommens und Vermögens, für die eine Steuerpflicht im Kanton Basel-Stadt besteht.

Welcher Steuersatz gilt?

  • der Steuersatz richtet sich nach dem gesamten Einkommen und Vermögen. Dies gilt auch für Personen, bei denen nur ein Teil des Einkommens und Vermögens im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig ist.