Steuern nach Gemeinde und Wohnviertel

Im Steuerjahr 2015 nahm der Kanton im Zuge der ordentlichen Besteuerung von natürlichen Personen insgesamt 1,4 Mrd. Franken aus Einkommens- und Vermögenssteuern ein.

Wie sieht die Verteilung nach Gemeinde und Wohnviertel aus?

Die einzelnen Gemeinden und Wohnviertel tragen unterschiedlich zum Steuerertrag des Kantons bei. Dies liegt unter anderen an zwei Gründen:

  • An der Anzahl der Steuerpflichtigen: In den einwohnerstärkeren Wohnvierteln wie zum Beispiel Gundeldingen, St. Johann oder in der Einwohnergemeinde Riehen liegen jeweils über 10'000 Veranlagungen (ohne Quellenbesteuerung) vor.
  • An der Höhe der durchschnittlichen Erträge pro Veranlagung: Der Mittelwert fällt je nach Wohnviertel sehr unterschiedlich aus. So liegen zum Beispiel in den Wohnvierteln Bruderholz und St. Alban durchschnittlich höhere Beträge der Gesamtsteuern vor, in Rosental oder Klybeck eher niedrige.
  • Grössere Mittelwerte des Gesamtsteuerertrags pro Veranlagung liegen neben Bruderholz mit ca. 38'000 Franken in Bettingen mit rund 35'000 Franken und im Wohnviertel Vorstädte mit 23'000 Franken vor.
  • Den kleinsten Mittelwert des Gesamtsteuerertrags weist Klybeck mit ca. 4'600 Franken auf. In Kleinhüningen beträgt er rund 5'100 Franken, in Rosental ca. 6'700 Franken.
  • Die Anteile der Einkommens- und Vermögenssteuer variieren ebenfalls je nach Wohnviertel: Der Anteil der Vermögenssteuer ist zum Beispiel im Wohnviertel Bruderholz recht hoch, in Gundeldingen dagegen relativ klein.

Der Mittelwert aller Veranlagungen im Kanton beträgt 12'005 Franken im Steuerjahr 2015. Das sind nominal 2,4% weniger als im Jahr zuvor. 

Gegenüber dem Jahr 2006 ist er um 7,5% gestiegen. Dabei stammen im Kanton Basel-Stadt gut 20% des Gesamtertrags aus Vermögenssteuern, rund 80% aus Einkommenssteuern.