Richtplanindikatoren

Das Statistische Amt hat im Auftrag von Städtebau & Architektur Basel-Stadt das Indikatorenset zur Überprüfung der im kantonalen Richtplan Basel-Stadt formulierten strategischen Zielsetzungen erarbeitet. Das Set enthält rund 50 Indikatoren zu den Sachgebieten «Siedlung», «Natur und Landschaft», «Mobilität» und «Ver- und Entsorgung» sowie zu Querschnittsthemen.

Weitere Informationen zum Indikatorenset

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Zur Überprüfung der im kantonalen Richtplan Basel-Stadt formulierten strategischen Zielsetzungen durch Städtebau & Architektur Basel-Stadt führt das Statistische Amt das Indikatorensystem «Richtplanindikatoren». Die Auswahl der Indikatoren wurde in einer Zusammenarbeit der beiden Ämter definiert.

Der kantonale Richtplan ist das räumliche Führungsinstrument des Regierungsrates. Gemäss Bundesrecht müssen die Kantone alle vier Jahre zum Stand der kantonalen Richtplanung sowie deren Umsetzung Bericht erstatten (Art. 9 RPV). Hierzu empfiehlt der Bund das Instrument eines systematischen Controllings. Damit soll überprüft werden, ob die gewünschte räumliche Entwicklung eingetreten ist, und falls nicht, welche Ursachen allenfalls dafür verantwortlich sind. Werden die im Richtplan festgelegten Ziele nicht erreicht, gilt es, den Grund der abweichenden Entwicklung festzustellen. Entsprechend ist es möglich, entweder neue Massnahmen zur Zielerreichung einzuleiten oder die Zielstellungen im Richtplan gegebenenfalls aufgrund neuerer Erkenntnisse anzupassen. Dies erlaubt der Regierung festzustellen, welche etwaigen Steuerungsmassnahmen ergriffen werden müssen. Die Erkenntnisse des Richtplancontrollings fliessen dementsprechend auch in die Lagebeurteilung des Regierungsrates im Rahmen der kantonalen Legislaturplanung ein.

Björn Lietzke
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