Weitere gesetzliche Grundlagen

Neben dem kantonalen Statistikgesetz und den dazugehörigen Verordnungen wird die kantonale öffentliche Statistik von einer Vielzahl weiterer Erlasse – sowohl kantonaler als auch solcher auf Bundesebene – beeinflusst. Eine nicht abschliessende Übersicht:

  • Das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01) bildet die Rechtsgrundlage für Erhebungen, welche das Statistische Amt im Auftrag des Bundes durchführt.
  • Die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) ergänzt das Bundesstatistikgesetz.
  • Das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) und
  • Das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz IDG (153.260) geben Leitlinien für den Umgang mit Datenschutz sowie Daten- und Informationssicherheit vor, die auch die Ausgestaltung des kantonalen Statistikgesetzes stark geprägt haben.
  • Das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung (SR 431.112).
  • Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (SR 431.02).