Kantonales Statistikprogramm

Das Statistikprogramm ist das Steuerungsinstrument des Regierungsrates gemäss
§ 11 Statistikgesetz für sämtliche Statistikprodukte, welche das Statistische Amt Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Es erfüllt folgende Kriterien:

  • Das Statistikprogramm wird jeweils Ende Jahr für das kommende Jahr durch den Regierungsrat genehmigt.
  • Es bildet eine Übersicht über sämtliche Produkte und Dienstleistungen ab, welche durch das Statistische Amt produziert werden.
  • Es führt auf, welche Aufgaben in den gebührenfreien Grundauftrag des Statistischen Amtes fallen und trennt diese von denjenigen Aufgaben, welche öffentlichen Organen und Dritten in Rechnung gestellt werden.

Der Anhang des Statistikprogramms zeigt für jedes Statistikprodukt:

  • den Gegenstand
  • die Herkunft der für das Produkt benötigten Daten
  • die Art der Datengewinnung
  • die Rechtsgrundlage, auf der die Datengewinnung basiert
  • die Periodizität der Aktualisierung des Statistikprodukts

Weiterführende Informationen