Namenswahl bei der Heirat

In Basel-Stadt führen 39% der Frauen ihren eigenen Namen nach der Heirat weiter. Ältere Frauen behalten ihn häufiger als jüngere. Frauen, die mit dem Ehepartner gemeinsame Kinder haben, führen den Namen öfter fort, als solche ohne. Spanierinnen und Französinnen bleiben am häufigsten bei ihrem Namen.

56% der Frauen nehmen Namen des Ehemannes an

Bis Ende 2012 galt das alte Schweizer Namensrecht: Der Name des Ehemannes wurde automatisch zum Familiennamen, ausser das Paar wählte den Namen der Frau per Antrag. 56% der 4'429 Frauen im Kanton Basel-Stadt, die zwischen 2008 und 2012 heirateten, nahmen den Namen des Ehemannes an. Zudem konnten Mann oder Frau den eigenen Namen ohne Bindestrich vor den Familiennamen stellen: z. B. Müller Meier. Zwischen 2008 und 2012 machten 23% der Frauen und 4% der Männer davon Gebrauch.

Bild vergrössert anzeigen

Seit Anfang 2013 gilt das neue Namensrecht: Frauen und Männer behalten ihre eigenen Namen und legen einen Namen für allfällige Kinder als Familiennamen fest. Ein Paar kann auch den Namen der Frau oder jenen des Mannes als gemeinsamen Namen wählen. Auch nach neuem Namensrecht entschieden sich 56% der 4'247 Frauen, die zwischen 2017 und 2021 heirateten, für den Namen des Ehemannes. Im Vergleich zum früheren Referenzzeitraum behielten mehr Frauen ihren Namen, nämlich 39% (+22 Prozentpunkte). Vielleicht ist dies eine Kompensation für die frühere Möglichkeit, den eigenen Namen dem Familiennamen voranzustellen.

Knapp 95% der Männer behalten ihren Namen

Fast alle Männer behalten den eigenen Namen: 93% bei einer Heirat zwischen 2008 und 2012 und 94% zwischen 2017 und 2021. In der Zeitspanne zwischen 2017 bis 2021 nahmen 4% der Männer den Namen der Ehefrau an. Möglicherweise ist der Anstieg um 2 Prozentpunkte im Vergleich zum früheren Zeitraum auf den Wegfall des Doppelnamens nach neuem Namensrecht zurückzuführen.

Ausländische Staatsangehörige oder Paare, die im Ausland heiraten, können dies nach ausländischem Namensrecht tun. Davon machten in beiden Vergleichsperioden 3% der Frauen und unter 0,5% der Männer Gebrauch.

Je älter die Frau, desto häufiger behält sie ihren Namen

Bei der ersten Heirat beträgt das Durchschnittsalter der Frauen 31,7 Jahre; 38% behalten den eigenen Namen. Geschiedene bzw. verwitwete Frauen haben bei einer Wiederheirat ein durchschnittliches Alter von 44,3 bzw. 54,5 Jahren und 44% führen den eigenen Namen weiter.

Bild vergrössert anzeigen

Nicht der Zivilstand, sondern das Alter bei der Heirat ist somit entscheidend, ob eine Frau den eigenen Namen weiterführt: 90% der ledigen gegenüber 37% der geschiedenen oder verwitweten Frauen sind bei ihrer Hochzeit jünger als 40 Jahre.

Gemeinsame Kinder spielen eine Rolle

Frauen, die mit dem Ehepartner bereits gemeinsame Kinder haben, führen den Namen häufiger fort als solche ohne (49% vs. 37%). Dies könnte damit zusammenhängen, dass Kinder unverheirateter Eltern automatisch den Namen der Mutter erhalten und es somit, wenn die Frau ihren Namen behält, beim Status quo bleibt. Bei einem Namenswechsel würde die Mutter hingegen plötzlich anders heissen als ihr Kind. Möchte ein unverheiratetes Paar dem Kind den Namen des Vaters geben, muss dies beantragt werden. In diesem Fall heisst das Kind bereits wie der Ehemann und die Mutter ist möglicherweise schon daran gewöhnt, einen anderen Namen zu tragen.  

Spanierinnen und Französinnen behalten ihren Namen am häufigsten

Spanierinnen (83%), Französinnen (73%) und Italienerinnen (63%) behalten im Kanton Basel-Stadt am häufigsten ihren Namen. Bei diesen Heiraten spielt möglicherweise das Namensrecht der Ursprungsländer eine Rolle. Schweizerinnen und Deutsche liegen mit 40% bzw. 30% im Mittelfeld. Eher selten für den eigenen Namen entscheiden sich Türkinnen, Kosovarinnen und Nordmazedonierinnen (je 8%).